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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Von diesen Bedingungen abweichende oder diesen Bedingungen widersprechende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, diese werden ausdrücklich schriftlich von bestätigt.


Zustandekommen des Vertrages

Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Der Kaufvertrag kommt mit Übersendung der Auftragsbestätigung aufgrund der Bestellung des Kunden zustande. Mündliche Auskünfte, Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen, gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-, Leistungs- oder Verwendungsangaben sowie Maße und Gewichtsangaben der Vertragswaren sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage, welcher Art auch immer, dar. Geringe Abweichungen von den Produktangaben gelten als genehmigt, sofern sie für den Vertragspartner nicht unzumutbar sind.


Zur Information von Verbrauchern

Der Kaufvertrag wird mit Reifen und Mietservice Hofdmann, Inhaberin Frau Dorothea Klune, Oldenburger Straße 112, 26639 Wiesmoor abgeschlossen.


Widerrufsbelehrung

I. Widerrufsrecht

Der Besteller kann seine Vertragserklärung innerhalb von vier Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform ( z. B. Brief, Fax, e-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Reifen und Mietservice Hofdmann, Inhaberin Frau Dorothea Klune, Oldenburger Straße 112, 26639 Wiesmoor.

II. Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren (und ggf. gezogene Nutzungen, z. B. Zinsen herauszugeben). Kann die von dem Besteller empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muß der Besteller insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Besteller im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im übrigen kann die Wertersatzpflicht von dem Besteller vermeiden werden, indem die Sache nicht wie Eigentum in Gebrauchgenommen und alles unterlassen wird, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind (auf Kosten und Gefahr des Versenders) zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei dem Besteller abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muß innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung durch den Besteller erfüllt werden.



Rückgabebelehrung

I. Rückgaberecht

Der Besteller kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von vier Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nichtpaketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) kann der Besteller die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z. B. per Brief, Fax oder e-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf re Kosten und Gefahr des Versenders.Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an Reifen und Mietservice Hofdmann,

Dorothea Klune, Oldenburger Straße 112, 26639 Wiesmoor


II. Rückgabefolgen

Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.


Preise und Gefahrtragung

1. Die Preise verstehen sich als Bruttopreise incl. Umsatzsteuer. Zahlungen sind zur Zeit nur als Vorkasse möglich. Bei Fehlern in der Preisangabe in Katalogen oder im Internet wird keine Haftung übernommen.

2. Der Vertragspartner kann nur wegen Gegenforderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Im Falle laufender Geschäftsbeziehung gilt jeder einzelne Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von uns ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.



Versandkosten

Die Versandkosten sind der Tabelle auf der Homepage zu entnehmen. Für diesbezügliche Fragen steht eine Service Hotline unter der Tel.-Nr. 04944-915093 zur Verfügung.


Lieferung und Gefahrenübergang

1. Reifen und Mietservice Hofdmann liefert mit Beförderungsmitteln Geschäfts- bzw. Wohnsitz des Käufers. Die Lieferung erfolgt regelmäßig innerhalb von ca. drei Arbeitstagen ab Eingang der Vorkasse beim Reifen und Mietservice Hofdmann In Ausnahmefällen kann sich die Lieferung jedoch verzögern. Technische Verbesserungen sowie sonstige zumutbare Änderungen und Abweichungen von im Internet wiedergegebenen Produkten und technischen Angaben bleiben Reifen und Mietservice Hofdmann vorbehalten. Weiterhin behält Reifen und Mietservice Hofdmann sich vor, vom Vertrag zurück zu treten, wenn die Ware, aus Gründen, die Reifen und Mietservice Hofdmann nicht zu vertreten hat, nicht lieferbar ist.

2. Bei Lieferverzögerungen infolge höherer Gewalt, hoheitlicher Eingriffe, Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik in eigenen Betrieben, Zulieferbetrieben oder bei Transporteuren oder wegen anderer, von Reifen und Mietservice Hofdmann nicht zu vertretender Umstände, ist Reifen und Mietservice Hofdmann berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen. Beide Parteien können jedoch von einem geschlossenen Vertrag zurücktreten, wenn eines der vorgenannten Ereignisse zu einer Lieferverzögerung von mehr als zwei Monaten über die vereinbarte Frist hinaus geführt hat. Weitergehende Ansprüche der Vertragsparteien sind ausgeschlossen.

3. Die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlusts gelieferter Ware geht mit Verlassen des jeweiligen Auslieferungslagers von Reifen und Mietservice Hofdmann auf den Vertragspartner über.


Gewährleistung

1. Im Falle von Mängeln der Vertragswaren oder im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften ist Reifen und Mietservice Hofdmann nach ihrer Wahl zunächst zur Nachbesserung des fehlerhaften Gegenstandes oder Ersatzlieferung berechtigt. Soweit Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, ist der Vertragspartner berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen.

2. Offensichtliche Mängel hat der Vertragspartner unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Lieferung dem Reifen und Mietservice Hofdmann schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sind Reifen und Mietservice Hofdmann unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- oder Rügepflichten der §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt.

3. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehler, die durch äußere Einflüsse oder falsche Behandlung der gelieferten Ware entstehen.



Beanstandungen

Wollen Sie die gelieferte Ware beanstanden, so können Sie diese Beanstandungen bei Frau Dorothea Klune, Oldenburger Straße 112, 26639 Wiesmoor geltend gemacht werden.


Garantie

Grundsätzlich gewähren wir auf unsere Produkte 24 Monate Garantie, höchstens jedoch bis zum Erreichen der gesetzlichen Mindestprofiltiefe. Bitte bewahren Sie Rechnung und Garantiedokument auf. Wir haften leider nicht für Transportschäden, die erst 14 Tage nach Lieferung gemeldet werden. Für Transportschäden bei Rücksendungen übernehmen wir ebenfalls keine Haftung.


Haftung

1. Reifen und Mietservice Hofdmann haftet gegenüber dem Vertragspartner unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen.

2. Soweit vertragswesentliche Pflichten grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt werden oder bei Fehler zugesicherter Eigenschaften ist die Haftung von !.V. für eingetretene Schäden (dies umfasst auch mittelbare Schäden) der Höhe nach auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch Euro 2.000,00 pro Schadensfall oder pro Serie zusammenhängender Schadensfälle beschränkt.

3. Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche des Vertragspartners, unabhängig von deren Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Ersatz mittelbarer Schäden (dies umfasst z. B. Folgeschäden, entgangener Gewinn sowie Schäden, die nicht an den Vertragsprodukten selbst, sondern durch ihre Benutzung, ihre Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise an anderen Geräten, Sachen oder Personen entstanden sind).

4. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.


Eigentumsvorbehalt

1. Alle Lieferungen von Reifen und Mietservice Hofdmann erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Ist der Vertragspartner Kaufmann, dann geht das Eigentum an den gelieferten Gegenständen und Rechten („Vorbehaltsware“) erst mit Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung auf den Vertragspartner über. Reifen und Mietservice Hofdmann wird auf Wunsch des Vertragspartners bereits vorher Teile der gelieferten Vorbehaltsware an diesen übereignen, wenn und soweit der Wert der gelieferten Vorbehaltsware alle offenen Forderungen von Reifen und Mietservice Hofdmann um mehr als 30 % übersteigt.

2. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor dem Übergang des Eigentums zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen oder zu verarbeiten oder umzugestalten. Er darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterveräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Vertragspartner bereits hiermit alle daraus entstandenen Ansprüche gegen seine Abnehmer in voller Höhe als Sicherheit für die Forderungen von an Reifen und Mietservice Hofdmann ab. Reifen und Mietservice Hofdmann nimmt diese Abtretung an. Der Vertragspartner wird einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die Reifen und Mietservice Hofdmann abgetretenen Forderungen unverzüglich schriftlich anzeigen und Dritte auf die Rechte vo

hinweisen.

3. Ist der Vertragspartner mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, dann darf der Vertragspartner nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. Reifen und Mietservice Hofdmann ist in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vorbehaltsware zwecks anderweitiger Verwertung zurückzunehmen oder die Befugnis des Vertragspartners zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen. Reifen und Mietservice Hofdmann kann dann Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltsware verlangen, diesen die Abtretung der Forderungen anzeigen und die Forderungen selbst einziehen.


Vertraulichkeit und Datenschutz

1. Die Vertragsparteien werden ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekanntgewordene Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln.

2. Reifen und Mietservice Hofdmann wird bei Nutzung der aus der Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner bekanntgewordenen personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachten.


Verschiedenes

1. Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) ist ausgeschlossen.

2. Soweit der Vertragspartner Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien Aurich.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbeziehungen oder des mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht.